Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BINOXEL Kommunikation GmbH & CO KG

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Zusammenarbeit der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG mit ihren Auftraggebern.


§ 1

Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und

Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus.

 

§ 2

Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. § 3 Bei Auftragsdurchführung ist die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die WerbeBINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG , für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet

die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  abgewickelt, berechnet sie 10 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  tritt lediglich als Mittler auf.

 

§ 3

Wird die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, daß die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die Preisliste der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG. Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. 

 

§ 4

Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

Der Werbungtreibende verpflichtet sich der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  nur zur Veröffentlichung oder Vervielfaltigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

 

§ 5

Sofern die Honorierung der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der jeweils gültigen Preisliste der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG .

 

§ 6

Ein der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. 

 

§ 7

Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung

hervorgeht ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

 

§ 8

Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  nur nach besonderer Vereinbarung

übernommen.

 

§ 9

Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  im  Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar

unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

 

§ 10

Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Werbungtreibenden ab. Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine eventuelle Haftung wird auf die Höhe des BINOXEL Kommunikation GmbH &CO KG Honorars beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.Terminvereinbarungen werden von der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen

Vereinbarung. Andernfalls ist die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung,verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen läßt, entfällt jede Haftung der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG . Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

 

§ 11

Mit der Zahlung des BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG Honorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den

vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungtreibende.

Die BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG  ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.

 

§ 12

Das BINOXEL Kommunkation GmbH & CO KG Honorar incl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Für eilige Terminaufträge wird eine gesonderte Honorarforderung fällig, die auf der Rechnung separat ausgewiesen wird. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 13

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

§ 14

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Chemnitz in Sachsen.

 

wir arbeiten unter folgenden bedingungen